mit Photovoltaik und Infrarot auf der Solar Solutions in Düsseldorf 2025
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner zum Thema Infrarot-Heizungen
Interessen-Gemeinschaft der führenden Hersteller von Infrarot-Heizungen in Deutschland
Alle, die nach einer neuen Heizung für Zuhause suchen, stoßen heute zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Infrarot-Heizungen.
Wer allerdings gesicherte, wertfreie Informationen zu diesem Thema sucht, kommt schnell an Grenzen. Oft sind die Aussagen im Internet, aber auch von Umweltverbänden oder öffentlichen Einrichtungen immer in die eine oder andere Richtung „gefärbt“.
- Was stimmt nun? Welche Informationen sind gesichert?
- Was sind die (offiziellen) Standards, an denen man sich orientieren kann?
- Welche Qualitäts-Anforderungen muss eine effektive Infrarot-Heizung heute erfüllen?
- Wo kann man sich umfassend und neutral über Infrarot-Heizungen informieren?
Diese und viele weitere Fragen aus den Bereichen Normierungen, gesetzliche Standards, Qualitätfaktoren, Einsatzgebiete und grundlegender Information rund um das Thema Infrarot-Heizung beschäftigen uns als Verband. Darauf liegt unser Hauptaugenmerk – immer mit dem Ziel, Sie als Kunden und Verbraucher umfassend und bestmöglich zu informieren. Und aktiv mit Planern und öffentlichen Einrichtungen (wie Kommunen, Gesetzgeben etc.) zusammen zu arbeiten.
Heute sind Infrarot-Heizungen hochentwickelte, höchst effektive Heiz-Lösungen für alle Bereiche Zusammenlebens – sei es als Zusatzheizung oder als Hauptheizung in modernen Gebäuden. Und wenn man diese mit Ökostrom betreibt, stellen sie jede andere Form des Heizens mit fossilen Brennstoffen in Sachen Ökobilanz in den Schatten.
- Infrarot-Heizungen arbeiten – sofern mit Ökostrom betrieben – CO2-neutral und erreichen im Vergleich zu etablierten Heizungen oft sogar eine höhere, v.a. aber die schnellere Wärmeleistung.
- Infrarot-Heizungen schaffen ein angenehmes Raumklima und individuelle Wohlfühloasen – die Wissenschaft spricht hier vom Effekt der „Wohlfühl-Wärme“.
- Infrarot-Heizungen erzeugen Wärme genau dort, wo und wann man sie braucht – ohne lange Aufheiz-Zeiten, ohne große Wärmeverluste, einfach, effektiv und nachhaltig.
Forderungspapier des IG Infrarot Deutschland e.V.
Integration elektrischer Infrarotheizungen in das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Veröffentlicht am 17.12.2025
Die IG Infrarot Deutschland setzt sich für eine faire, technologieoffene und realitätsnahe Ausgestaltung des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) ein. Elektrische Infrarotheizungen werden im aktuellen Ordnungs- und Fördersystem systematisch benachteiligt – nicht aus technischen Gründen, sondern aufgrund veralteter Bewertungslogiken und einseitiger Fördermechanismen.
Die zentralen Forderungen der IG Infrarot Deutschland lauten daher:
1 Technologieoffene Bewertung strombasierter Heizsysteme
Das GMG muss sicherstellen, dass strombasierte Heizsysteme, einschließlich elektrischer Infrarot- und Flächenspeicherheizungen, gleichwertig bewertet werden, sofern sie nachweislich zur CO₂-Minderung beitragen.
Die Bewertung von Infrarotheizungen soll den realen Gegebenheiten entsprechen. So sollte berücksichtigt werden, dass sie eine zonale und bedarfsorientierte Beheizung ermöglichen ebenso wie niedrigere Raumtemperaturen bei gleichem Komfort sowie die flexible Nutzung im intermittierenden Betrieb.
2 Reform des Primärenergiefaktors für Strom
Der aktuelle Primärenergiefaktor von 1,8 für netzbezogenen Strom bildet den heutigen Strommix und Eigenstromnutzung nicht ab. Er sollte daher realitätsnah weiterentwickelt werden.
Umsetzungsoptionen sind ein dynamischer Primärenergiefaktor auf Basis realer CO₂-Intensitäten, die reduzierte Bewertung bei Gebäuden mit Photovoltaik, Speichern und steuerbarem Verbrauch oder alternativ ein CO₂- oder Endenergie-basierter Erfüllungspfad als gleichwertige Option.
3 Technologieoffene Förderung auf Gebäudeebene
Förderprogramme im Rahmen des GMG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind konsequent technologieoffen auszugestalten. Bei der Förderung sollte die Gebäudezielerreichung, nicht der Systemtyp im Vordergrund stehen. Weiterhin sollte die Bewertung auf Basis der CO2-Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit erfolgen.
4 CO₂-orientierte Abwrackprämie für fossile Heizungen statt Systemförderung
Der Verband fordert die Einführung einer technologieoffenen Abwrackprämie für fossile Heizsysteme als zentrales Instrument des GMG. Dabei lautet das Kernprinzip, dass ausschließlich der dauerhafte Ausstieg aus fossilen Heizsystemen gefördert wird – unabhängig vom neu installierten Heizsystem.
Neben den oben formulierten Hauptforderungen gibt es folgende weitere Forderungen.
5 Lebenszyklusbetrachtung (LCA) beschleunigt einführen
Das GMG soll eine Lebenszyklusbetrachtung verpflichtend einführen oder als gleichwertigen Nachweis zulassen. LCA-Bewertungen führen im Bestand häufig zu sachgerechteren Ergebnissen als reine Betriebsenergiebetrachtungen.
Materialeinsatz, Lebensdauer und Wartungsaufwand müssen stärker in die Bewertung einfließen, insbesondere im Gebäudebestand.
6 Soziale und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sichern
Das GMG muss soziale und wirtschaftliche Realitäten explizit berücksichtigen. Niedrige Investitionskosten, schnelle Installation und schrittweise Modernisierung machen Infrarotheizungen zu einer sozial verträglichen Lösung. Technologieoffenheit ist Sozialpolitik.
7 Integration in hybride und quartiersbezogene Konzepte
Strombasierte Heizsysteme sind als Bestandteil hybrider und quartiersbezogener Lösungen anzuerkennen. Sie sind geeignet für die Kombination mit Photovoltaik, Wärmepumpen und Nahwärme, sie können für Spitzenlast- und Übergangslösungen genutzt werden und sie können in netzdienliche Steuerungs- und Speicherstrategien eingebunden werden.
Die Forderungen auf einen Blick
1 Technologieoffene Bewertung strombasierter Heizsysteme
2 Realitätsnahe Weiterentwicklung des Primärenergiefaktors für Strom
3 Technologieoffene Förderung auf Gebäudeebene
4 CO₂-orientierte Abwrackprämie statt Systemförderung
5 Lebenszyklusbetrachtung beschleunigt einführen
6 Soziale und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sichern
7 Integration in hybride und quartiersbezogene Konzepte
Appell und Angebot
Die Wärmewende im Gebäudebestand gelingt nur mit offenen Systemen, fairer Bewertung und sozial tragfähigen Lösungen. Die Infrarotheizungsbranche steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und faktenbasiert zu unterstützen.
Positionspapier des IG Infrarot Deutschland e.V.
zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz, § 11
(Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen)
Das Positionspapier bezieht sich auf § 11 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) von 2020. Das Gesetz sieht ab 1. Januar 2026 ein Verbot des Neuanschlusses fest installierter Stromdirektheizungen mit mehr als 1,5 Kilowatt Leistung zur Erzeugung von Raumwärme vor. Das Verbot gilt – mit Ausnahmen – auch für den Austausch und Ersatz von Stromdirektheizungen.
Die IG Infrarot Deutschland erläutert in dem Positionspapier, weshalb die aktuelle wissenschaftliche und rechtliche Grundlage das Pauschalverbot von Stromdirektheizungen ab 1. Januar 2026 in Hamburg nicht stützt.
Dabei beziehen wir uns vor allem auf
Bundesrecht: In dem seit 01.01.2024 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 71 sind Stromdirektheizungen eine Erfüllungsoption zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
Studien: Mehrere wissenschaftliche Studien, unter anderem der Technischen Universität Dresden (TU Dresden) und des Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP), belegen, dass elektrische Direktheizungen (Infrarotheizungen) energieeffizient und im Sinne der Energiewende zielführend eingesetzt werden können.
Referenzen: Zahlreiche Praxisbeispiele von Ein- und Mehrfamilienhäusern im Neubau und Bestand – vor allem bei gut gedämmten Gebäuden mit Infrarotheizungen, Photovoltaik und Batteriespeicher – weisen hervorragende Energiebilanzen pro Jahr auf, inklusive geringer Mengen an extern bezogenem Strom und niedriger Lastspitzen.
Wir haben mehrere Forderungen daraus abgeleitet, unter anderem die Neubewertung in Hamburg auf Basis der geltenden Rechtslage und aktueller Studien.
Zum Download des Positionspapiers (Stand: Oktober 2025)
SAVE THE DATE
Pressemitteilungen · Ankündigungen · Neuigkeiten
Alles, was man momentan in der Infrarotheizungsbranche wissen muss
Neue Studie belegt Potenzial von Infrarotheizungen in Bestandsgebäuden
– Pressemitteilung
Die TU Dresden hat den Einsatz von Infrarotheizungen in einem Einfamilienhaus mit fünf verschiedenen Wärmeschutzniveaus – vom 1950er Jahre-Haus bis hin zum Neubau – untersucht. Im Mittelpunkt standen die Erfüllung der Kriterien zur thermischen Behaglichkeit und die Bestimmung des notwendigen Energieverbrauchs für Infrarotheizsysteme sowie der Vergleich zu anderen Heizsystemen.
Zur Pressemitteilung: Neue Studie belegt Potenzial von Infrarotheizungen in Bestandsgebäuden »
Infrarotheizungen: auch für den Bestand geeignet –
Pressemitteilung
Auf der Konferenz „Die Infrarotheizung im Bestandsgebäude“ belegten Studien und Praxisbeispiele die Anwendungsbandbreite von Infrarotheizungen im Bestand und zeigten sinnvolle Kombinationen mit anderen Wärmeerzeugern auf.
Pressemitteilung: „Infrarotheizungen: auch für den Bestand geeignet“ »
European Infrared Heating Alliance (EIHA) führt Gütesiegel für Infrarotheizungen in den Markt ein – Pressemitteilung
Ein neues, durch die EIHA eingeführtes europäisches Gütezeichen definiert Qualitätskriterien für Infrarotheizungen, dabei bildet die Messung des Strahlungswirkungsgrades nach IEC 60675-3 ein wichtiges Kriterium.
Pressemitteilung: EIHA führt Gütesiegel für Infrarotheizungen in den Markt ein »
Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz –
Pressemitteilung
In Neubauten dürfen Infrarotheizungen installiert werden, wenn der bauliche Wärmeschutz Effizienzhaus-Standard EH 40 entspricht. Für bestehende Gebäude gilt: Keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen.
Pressemitteilung: Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz (GEG) »