Wir sind Ihr erster Ansprechpartner zum Thema Infrarotheizungen

Interessengemeinschaft der führenden Hersteller und Inverkehrbringer von Infrarotheizungen in Deutschland

Grußwort von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, zur Eröffnung der Konferenz „Infrarotheizung: Schlüssel zum bezahlbaren Bauen und Wohnen“ am 16. April 2026 in Würzburg

Forderungspapier des IG Infrarot Deutschland e.V.

Integration elektrischer Infrarotheizungen in das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Veröffentlicht am 17.12.2025

Die IG Infrarot Deutschland setzt sich für eine faire, technologieoffene und realitätsnahe Ausgestaltung des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) ein. Elektrische Infrarotheizungen werden im aktuellen Ordnungs- und Fördersystem systematisch benachteiligt – nicht aus technischen Gründen, sondern aufgrund veralteter Bewertungslogiken und einseitiger Fördermechanismen.

Die Forderungen auf einen Blick

1          Technologieoffene Bewertung strombasierter Heizsysteme

2          Realitätsnahe Weiterentwicklung des Primärenergiefaktors für Strom

3          Technologieoffene Förderung auf Gebäudeebene

4          CO₂-orientierte Abwrackprämie statt Systemförderung

5          Lebenszyklusbetrachtung beschleunigt einführen

6          Soziale und wirtschaftliche Umsetzbarkeit sichern

7          Integration in hybride und quartiersbezogene Konzepte

Appell und Angebot

Die Wärmewende im Gebäudebestand gelingt nur mit offenen Systemen, fairer Bewertung und sozial tragfähigen Lösungen. Die Infrarotheizungsbranche steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und faktenbasiert zu unterstützen.

Download des Forderungspapiers

Positionspapier des IG Infrarot Deutschland e.V.

zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz, § 11

(Beschränkungen für den Neuanschluss und Ersatz elektrischer Heizungen)

 

Das Positionspapier bezieht sich auf § 11 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) von 2020. Das Gesetz sieht ab 1. Januar 2026 ein Verbot des Neuanschlusses fest installierter Stromdirektheizungen mit mehr als 1,5 Kilowatt Leistung zur Erzeugung von Raumwärme vor. Das Verbot gilt – mit Ausnahmen – auch für den Austausch und Ersatz von Stromdirektheizungen.

Die IG Infrarot Deutschland erläutert in dem Positionspapier, weshalb die aktuelle wissenschaftliche und rechtliche Grundlage das Pauschalverbot von Stromdirektheizungen ab 1. Januar 2026 in Hamburg nicht stützt.

 

Zum Download des Positionspapiers (Stand: Oktober 2025)

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Pressemitteilungen · Ankündigungen · Neuigkeiten

Alles, was man momentan in der Infrarotheizungsbranche wissen muss

Neue Studie belegt Potenzial von Infrarotheizungen in Bestandsgebäuden
– Pressemitteilung

Die TU Dresden hat den Einsatz von Infrarotheizungen in einem Einfamilienhaus mit fünf verschiedenen Wärmeschutzniveaus – vom 1950er Jahre-Haus bis hin zum Neubau – untersucht. Im Mittelpunkt standen die Erfüllung der Kriterien zur thermischen Behaglichkeit und die Bestimmung des notwendigen Energieverbrauchs für Infrarotheizsysteme sowie der Vergleich zu anderen Heizsystemen.

Zur Pressemitteilung: Neue Studie belegt Potenzial von Infrarotheizungen in Bestandsgebäuden »

Infrarotheizungen: auch für den Bestand geeignet
Pressemitteilung

Auf der Konferenz „Die Infrarotheizung im Bestandsgebäude“ belegten Studien und Praxisbeispiele die Anwendungsbandbreite von Infrarotheizungen im Bestand und zeigten sinnvolle Kombinationen mit anderen Wärmeerzeugern auf.

Pressemitteilung: „Infrarotheizungen: auch für den Bestand geeignet“ »

European Infrared Heating Alliance (EIHA) führt Gütesiegel für Infrarotheizungen in den Markt ein – Pressemitteilung

Ein neues, durch die EIHA eingeführtes europäisches Gütezeichen definiert Qualitätskriterien für Infrarotheizungen, dabei bildet die Messung des Strahlungs­wirkungs­grades nach IEC 60675-3 ein wichtiges Kriterium.

Pressemitteilung: EIHA führt Gütesiegel für Infrarotheizungen in den Markt ein »

Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz –
Pressemitteilung

In Neubauten dürfen Infrarotheizungen installiert werden, wenn der bauliche Wärmeschutz Effizienzhaus-Standard EH 40 entspricht. Für bestehende Gebäude gilt: Keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnen.

Pressemitteilung: Infrarotheizung als Option im Gebäudeenergiegesetz (GEG) »

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