Verband gegen Heizstrahlerverbot fuer Gastronomie

IG Infrarot kritisiert veraltete Entscheidungsgrundlagen
für Heizstrahlerverbot in der Gastronomie

Branchenverband weist auf technologische Weiterentwicklungen bei Heizstrahlern hin und plädiert für Nutzung von aktuellen Produktinformationen für politische Entscheidungen – Smarte Heizstrahler mit minimalem Energieverbrauch erhöhen Geschäftsfähigkeit von Gastronomen durch mehr Komfort auf Terrassen

Pfronten, 17. Mai 2022. Die IG Infrarot Deutschland e.V. appelliert, Entscheidungen über den Einsatz von Heizstrahlern in der Außengastronomie auf Basis aktueller technischer Informationen zu treffen und zeitgemäße Lösungen zu finden, die Ökologie und Ökonomie vereinen – also Umweltschutz und die Unterstützung von Gastronomen, die nach wie vor unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Diesen Appell formuliert der Branchenverband, der führende Hersteller von Infrarotheizungen und -heizstrahlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vertritt, vor dem Hintergrund des generellen Verbots von Heizstrahlern auf öffentlichem Grund seit Beginn der Sommerzeit in München, aber auch in anderen Städten. „Zwischen gasbetriebenen Heizpilzen und modernen Heizstrahlern, die dank smarter Technik präsenzerkennend und fernbedienbar sind, liegen technologische Welten“, sagt Lars Keussen, stellvertretender Vorsitzender der IG Infrarot. „Leider wird hier häufig nicht unterschieden und politische Entscheidungen werden auf der Grundlage veralteter Informationen zum Nachteil von Gastronomen getroffen.“ Wenn Heizstrahler mit Ökostrom betrieben werden, wird auch kein CO2 produziert, so wie es in München im Winter Bedingung war. Bei modernen hochwertigen Infrarotstrahlern ist der Strombedarf durch optimierte Steuer- und Regeltechnik sowie verbesserte Energieeffizienz zudem gering.

Politische Kehrtwende zu Lasten von Gastronomen

Seit dem 27. März 2022 dürfen die Betreiber von Cafés, Restaurants, Bars und Hotels in München auf ihren Terrassen keine Heizstrahler mehr nutzen, sofern diese auf öffentlichem Grund liegen. Dies sorgt seither für große Verärgerung bei Gastronominnen und Gastronomen. Viele hatten aufgrund der vorhergehenden Sonderregelung aufgrund der Pandemie noch Geräte angeschafft und teure Ökostromverträge abgeschlossen. Dabei konnten sie einen Zuschuss von 90 Prozent zu den Anschaffungskosten nutzen, den der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II für Wärmestrahler, Außenzelte und andere Gegenstände, welche die Außengastronomie attraktiver machen, gewährte. Bei dem jetzigen Verbot bleibt ihnen nur, die Geräte nach häufig sehr kurzer Nutzungsdauer zu entsorgen.

„Die Gründe für die Unterstützung der Gastronomen, die hohe Umsatzeinbußen durch Lockdown, 2G-Regel, aber auch Zurückhaltung beim Restaurantbesuch in der Bevölkerung zu verkraften hatten, sind immer noch aktuell – und vor allem, es kommen neue dazu“, betont Keussen. Personalmangel sowie stark steigende Lebensmittel- und Energiepreise seien eine große Herausforderung, weiß er aus vielen Gesprächen. „Für Gastronomen zählt jetzt jede Stunde, die sie auch auf den Terrassen Umsatz machen können. Und nicht zu vergessen, die Pandemie ist nicht vorbei.“

Stand der Technik: Smarte Heizstrahler

In vielen Berichterstattungen zu Heizpilzen und Heizstrahlern wird auf das Hintergrundpapier „Terrassenheizstrahler“ des Umweltbundesamtes Bezug genommen. Dieses wurde 2009 veröffentlicht und berücksichtigt daher keine technologischen Weiterentwicklungen bei elektrisch betriebenen Heizstrahlern in den vergangenen 13 Jahren. Zeitgemäße Heizstrahler können beispielsweise mit 2,4 Kilowatt pro Stunde bis zu zehn Gäste erwärmen. Auch geben sie die Wärme nicht in die Luft ab, wie häufig beanstandet wird. Die Geräte werden so montiert, dass sie auf die Gäste gerichtet sind und mit minimalen Energieverlusten die Körper wärmen.

Weiterhin sind moderne elektrische Heizstrahler smart. Qualitativ hochwertige Geräte sind mit Steuerungen wie KNX und BUS ansteuerbar. Sie können in externe Steuerungen integriert werden oder die Steuerung kann nachgerüstet werden. Darüber hinaus kann der Gastronom die Geräte über eine Fernbedienung nach aktuellem Wärmebedarf ein- oder ausschalten. Manche Geräte schalten sich von selbst aus, wenn kein Gast anwesend ist. Durch diese technischen Weiterentwicklungen wird der Energiebedarf stark reduziert und die Umwelt geschont, gleichzeitig aber der Komfort und Umsatz auf Terrassen gesteigert. „Diese Intelligenz ist neu und sollte von politischen Entscheidern, die der Gastronomie nicht nur kurzfristig, sondern auf lange Sicht helfen wollen, berücksichtigt werden“, appelliert Keussen im Namen der IG Infrarot.

 

Bilddatennachweis:
oben + unten: HEATSCOPE Heizstrahler, https://www.heatscope.com/

Heizstrahlerverbot fuer Gastronomie auf veralteter Grundlage